Wählen unter 18? - Kontroverse Blickwinkel zur Absenkung des Wahlalters – Teil 2
Datum: 20. September 2022 (16:30 – 19:00 Uhr)
Ort: Jugendzentrum Jugendkirche Dresden, Trinitatisplatz 1, 01307 Dresden
„Das Wahlrecht ab 16 wäre eine sehr gute Möglichkeit, um auch die Jugend mit einzubeziehen und ihnen das Gefühl von Mitspracherecht zu geben, doch sind viele auch zu uninteressiert an Politik, deshalb stellt es auch ein großes Risiko dar.“
Dieses Zitat einer 16-jährigen Befragten aus der Studie „Wählen mit 16?“ der Otto-Brenner-Stiftung veranschaulicht die kontroverse Diskussion, die um die Absenkung des Wahlalters geführt wird.
Nachdem in der ersten Veranstaltung 2021 der Blick aus empirischer, juristischer und demokratietheoretischer Perspektive auf das Thema Wahlalterabsenkung geworfen wurde, sollen in dem zweiten Teil der #lassunsreden Doppelveranstaltung Gelingensbedingungen und Stolpersteine diskutiert werden. Hierbei wird, als Resultat aus der #lassunsreden 2021, ein Gutachten vorgestellt, welches aus juristischer Perspektive die Bedingungen für die Wahlalterabsenkung beschreibt und Empfehlungen ausspricht. Hierbei soll erörtert werden, was es in Sachsen noch braucht, um die Forderung nach einer Absenkung des Wahlalters umzusetzen. Des weiteren soll dabei der Bezug in die Praxis hergestellt werden. Welche Beteiligungsmöglichkeiten haben junge Menschen schon jetzt? Wie werden diese angenommen? Welche Erfahrungen haben andere Bundesländer gesammelt?
Wir laden Sie/Euch herzlich dazu ein, diese Fragen gemeinsam mit unseren Gesprächsgästen zu diskutieren.
Gesprächspartner*innen
- Susann Rüthrich (Kinder- und Jugendbeauftragte des Freistaates Sachsen)
- Katrin Krumrey (Kinder- und Jugendbeauftragte des Landes Brandenburg)
- Martin Modschiedler (Rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion/angefragt)
- Impuls: Norbert Hanisch (Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Sachsen)
- Moderation: Studienleiter Christian Kurzke (Evangelische Akademie Sachsen)
Dokumentation zur Veranstaltung
Die Veranstaltung wurde durch das Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert. Sie wurde gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Sachsen durchgeführt und auch von der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens und aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und ist eine Veranstaltung im Rahmen der Evangelischen Trägergruppe für gesellschaftspolitische Jugendbildung.